1. Geltungsbereich

 

Die folgenden Konditionen gelten für alle von Dana´s Buidlmocharei - www.danas-buidlmocharei.de, Eckstraße 6, 93474 Arrach, im Folgenden "Fotografin" durchgeführten Rechtsgeschäfte. Im Falle individualvertraglicher Regelungen gehen diese den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits vorsorglich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich vollsändig oder in Teilen anerkennt.

 

2. Fotoshootings

  • Mit Beginn der Leistung endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.
  • Mit Abschluss des Fotoshootings ist die vereinbarte Vergütung fällig.
  • Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von höchstens 35 Tagen nach Beendigung des Fotoshootings per Post zugesandt. In welcher Künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen der Fotografin soweit nicht abweichend vereinbart. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.
  • Die Fotografin gewährleistet eine Freiheit der Aufnahmen von Sach- und Rechtsmängeln für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Hochladens auf Ihre Website.
  • Die Fotografin haftet nur für von ihr oder von Personen, die in ihrem Auftrag bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Vergütung

  • Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Fahrtkosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftagnehmers.
  • Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 20 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

4. Nutzungsrechte der Fotografin

  • Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzt handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin.
  • Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich, sachlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle bei Vertragsschluss bekannten Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen, usw.) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht - auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, ...).
  • Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
  • Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seite des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen angemessenen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

5. Nutzungsrechte des Kunden

 

Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:

  • private Nutzungsrechte
    (unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen ist, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form)
  • Bei Verwendung der Bilder muss der Bildautor als Urheber des Lichtbildes namentlich beim Bild genannt werden. Insbesondere betrifft es eine Veröffenltichung im Internet. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz
  • Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
  • Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, Tshirts, usw.) für den privaten Gebrauch

Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin zur Anzeige zu bringen.

 

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:

  • Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern, usw.) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
  • Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedinungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
  • Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen -> werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag.

6. Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien

  • Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
  • Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen, etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.

7. Urheberrecht und Namensnennung

  • Im Falle der von der Fotografin genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens.
  • Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Webseite, usw.) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, usw.) u.a. auf den Namen des Fotografen hingewiesen wird (z.B. Foto: Dana´s Buidlmocharei - www.danas-buidlmocharei.de)
  • Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung (auf die Homepage oder die Facebookseite) erfolgen.

8. Vertragsstrafen und Schadenersatz

  • Verstöße z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die ABGs verstoßen nach einmaliger Abmahnungnicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadenersatz) bleibt hiervon unberührt.
  • Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.

9. Anwendbares Recht

 

Für den zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.